Angelpark - Teichordnung

 

  • Für Schäden, die sich der Angler selbst oder anderen Personen zufügt, und auch für Folgeschäden ist er selbst verantwortlich und haftbar.
  • Wir bitten um ruhiges, gesittetes und respektvolles Verhalten anderen Anglern gegenüber. Bei übermäßigem Alkoholkonsum behalten wir uns vor einen Platzverweis auszusprechen.
  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Der gefangene Fisch ist mittels eines Keschers (keine Schmetterlingsnetze) anzulanden, sofort mit einem Schlag auf den Kopf zu betäuben und mit Herzstich oder Kiemenschnitt zu töten. Danach darf erst der Angelhaken entfernt werden.
  • Das Reißen oder das Zurücksetzen von Fischen ist verboten.
  • Das Hältern der Fische im Setzkescher (Karpfensack) ist aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Außer der Setzkescher hat die Maße 60 Durchmesser und 2 Meter lang.
  • Drillingshaken und Zwillingshaken sind nicht erlaubt.
  • Die Natur ist zu schützen (keine Sträucher / Äste abbrechen).
  • Gewässerverschmutzung jeglicher Art ist verboten.
  • Anfüttern jeglicher Art (Futterkorb, PVA etc.) ist verboten.
  • Das Angeln mit Teig mit Zusätzen aus Kunststoff ist verboten.
  • Fische am Angelplatz ausnehmen ist nicht erlaubt.
  • Wir haben einen Schlachtplatz, den Sie bis 30 Minuten vor Schließung nutzen können.
  • Der Angel- sowie Schlachtplatz ist sauber und ordentlich zu verlassen – bitte benutzen Sie die Mülleimer.
  • Erst wiegen dann Ausnehmen.
  • Vor verlassen der Anlage muss der gesamte Fang zur Waage gebracht und bezahlt werden.
  • Kilo-Angeln: Für das Angeln wird keine Gebühr erhoben. Sie benötigen auf unserer Anlage keinen Angelschein, sollten aber Anglererfahrung und eigenes Equipment mitbringen. Wir verleihen keine Angelgeräte. Wir bieten keine Tageskarten an.
  • Neue Info: EU-Richtlinien ab 01.07.2025 ist das Angeln mit Blei verboten wegen der Belastung der Gewässer.
  • Das Nichtbeachten der hier aufgeführten Regel führt zum sofortigen Verweis von der Anlage.
 
- Petri Heil -